Zusammenfassung der wesentlichen Punkte aus der aktuellen Coronaverordnung:
Maskenpflicht: besteht im Schulgebäude und bei bewegtem Unterricht. Ausnahmen sind während der Pausen draußen sowie beim Essen und Trinken im Schulhaus (Regenpause).
Testungen: Selbsttest bei Schüler:innen dreimal pro Woche (Mo + Mi + Fr). Schüler:innen gelten automatisch als getestet. Es werden keine Nachweise mehr ausgestellt. Als Nachweis genügt alleine ein Altersnachweis.
Corona-Fall in der Schule: fünf Tage tägliche Testung in Folge aller Klassen-/und Gruppenmitglieder; Unterricht darf nur im bisherigen Klassenverband bzw. der Lerngruppe fortgesetzt werden.