Die Tulla-Realschule Karlsruhe setzt sich in enger Zusammenarbeit mit den Eltern zum Ziel die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Verantwortung für das eigene Leben und das ihrer Mitmenschen zu übernehmen.
Im Zentrum stehen die Vermittlung von Werten und Normen sowie die Wertschätzung von Regeln und Ritualen. Hierbei übernehmen alle am Schulleben Beteiligte eine wichtige Vorbildfunktion.
Der Abschluss an unserer Schule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern sowohl eine berufsbezogene als auch eine weiterführende schulische Ausbildung.
Im Unterricht werden die Schülerinnen und Schüler gleichermaßen gefördert und gefordert. Ein zielgerichtetes Methodentraining in verschiedenen Klassenstufen unterstützt eigenständiges Lernen und Arbeiten. Hierfür ist eine entsprechende Leistungsbereitschaft unverzichtbare Voraussetzung.
Die Professionalität unserer Lehrkräfte wird unterstützt durch kollegiale Zusammenarbeit und regelmäßige Absprachen. Diese bilden die Grundlage für konstruktives Lösen von Problemen und ein wertschätzendes Miteinander.
Die Tulla-Realschule Karlsruhe ist ein Lebensraum, in dem in einer angenehmen Atmosphäre gelernt und gearbeitet wird. Ausgehend von der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler legen wir großen Wert auf einen respektvollen Umgang, Höflichkeit und soziale Verantwortung. Die Basis für das gemeinsame Erreichen des Klassenziels sind Teamfähigkeit und Durchhaltevermögen.
Die Schulführung ist offen, transparent und schafft klare Strukturen. Ihre Entscheidungen sind konsequent und dienen der gesamten Schulgemeinschaft. Die Schulentwicklung wird durch eine Koordinationsgruppe unterstützt.
Praktika und zahlreiche Kooperationen bereichern das Schulleben und sind Hilfen bei zukünftigen bzw. berufsorientierten Entscheidungen.
Eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Elternschaft ist hierbei unabdingbar.
Die vorliegende Schul- und Hausordnung führt Regeln auf, die uns helfen,
in einer Atmosphäre gegenseitiger Achtung zu lernen und zu arbeiten.
Alle am Schulleben Beteiligten haben das Recht auf störungsfreien Unterricht und die Pflicht, ihren Beitrag dazu zu leisten.
1.1 Sicherheit
1.2 Gebäude, Einrichtungen, Lehrmittel
1.3 Umweltschutz, Gesundheit und Rauchverbot
1.4 Fahrradabstellplatz
Fahrräder und Motorfahrzeuge müssen verkehrs- und betriebssicher sein und werden auf dem abgegrenzten Fahrradabstellplatz im Schulhof abgestellt.
1.5 Betreten des Rasengeländes
Das Rasengelände wird durch ein grünes Fußballzeichen am Hausmeisterfenster von der Schulleitung frei gegeben.
2.1 Unterricht
Bis 7.40 Uhr halten sich die SuS im Eingangsbereich vor der Glastür auf. Nach dem Läuten begeben sie sich zu ihren Unterrichtsräumen. Sollte die Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend sein, meldet der/die Klassensprecher/in oder ein Vertreter der Klasse dies im Sekretariat oder im Lehrerzimmer.
2.2 Fachräume
Die SuS dürfen sich in den Fachräumen nur unter der Aufsicht einer Lehrkraft aufhalten.
2.3 Verlassen des Raumes
Nach der letzten Unterrichtsstunde eines Schultages wird aufgestuhlt und gefegt. Die Fenster werden geschlossen, die Rollläden hochgezogen und das Licht ausgeschaltet.
Für das ordnungsgemäße Verlassen des Unterrichtsraumes trägt die Lehrkraft die Verantwortung; sie verlässt zuletzt den Raum und schließt ihn ab.
2.4 Klassenordnung und Hofdienst
3.1 Vertretungsplan und Vertretungsstunden
3.2 Pausen
3.3 Sekretariat
Das Sekretariat ist täglich von 8:30 bis 12:30 Uhr geöffnet.
Sachbeschädigungen, Schülerunfälle und Änderungen von persönlichen Daten wie z.B. Adresse oder Telefonnummer sind umgehend im Sekretariat bzw. dem Hausmeister zu melden.
3.4 Verlassen des Schulgeländes
SuS dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit und der Pausen nicht verlassen. Bei unerlaubtem Verlassen des Schulgeländes entfällt der gesetzliche Versicherungsschutz. Es ist mit schulischen Konsequenzen nach § 90 Schulgesetz (SchG) zu rechnen.
3.5 Entschuldigungen und Beurlaubungen
Um einen geordneten Unterrichtsablauf, die Einhaltung der Hausordnung in allen Pausen vor und nach dem Unterricht sicher zu stellen, sowie Personen und Sachen zu schützen, gelten die folgenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen durch die Lehrkräfte:
a) Eine mündliche Ermahnung, die von Zusatzaufgaben begleitet sein kann.
b) Eine schriftliche Verwarnung (Eintrag) im Klassenbuch. Mit dieser Verwarnung kann eine Zusatzaufgabe oder Nachsitzen bis zu zwei Stunden oder eine andere erzieherische Maßnahme wie z.B. Hilfs- oder Ordnungsdienst verbunden sein.
c) Nach drei Verwarnungen werden in der Regel die Erziehungsberechtigten und der Schulleiter informiert. Diese Information kann mit einer entsprechenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme (§ 90 SchG) verbunden sein. Die Maßnahmen können Gegenstand einer Klassenkonferenz sein. Alle bis dahin geführten Maßnahmen müssen dem Klassenlehrer zugeführt werden, damit sie der Schülerakte beigefügt werden können.
d) Zeigen die oben erwähnten Maßnahmen keinen Erfolg, findet der § 90 SchG seine Anwendung.
e) Zu spät kommende SuS werden mit Angabe der Ankunftszeit in die Fehlspalte des Klassenbuchs eingetragen. Wiederholtes unentschuldigtes Zuspätkommen hat in der Regel eine Verwarnung (Klassenbucheintrag) des Klassenlehrers zur Folge.
Kleider machen Leute …
ERLAUBT SIND